Umziehen ist ja schon stressig genug. Kisten schleppen, Wände streichen, Nachsendeauftrag, Internet neu beantragen (und dann wochenlang warten, weil „Techniker“).
Und dann kommt irgendwann der Gedanke:
„Muss ich mich eigentlich auch beim Rundfunkbeitrag ummelden…?“
Antwort:
Ja. Bitte. Dringend.
Sonst kann’s nämlich richtig schiefgehen – ich spreche aus Erfahrung.
Warum die Ummeldung so wichtig ist
Der Beitragsservice arbeitet nicht automatisch mit dem Einwohnermeldeamt zusammen.
Also selbst wenn du dich vorbildlich beim Amt ummeldest, weiß der Beitragsservice davon:
→ nichts.
Wenn du Pech hast, zahlst du plötzlich doppelt. Oder wirst komplett neu angemeldet – und sollst rückwirkend nachzahlen. Genau das ist mir passiert, weil ich dachte: „Wird sich schon irgendwie selbst regeln.“
Spoiler: Hat es nicht.
Wer muss überhaupt was tun?
Kurz gesagt:
- Du ziehst alleine um:
→ Du musst dem Beitragsservice deine neue Adresse melden.
→ Und angeben, ob du in der neuen Wohnung schon zahlst oder ob jemand anderes das übernimmt. - Du ziehst zu jemandem in die Wohnung (z. B. Partner*in):
→ Dann gibst du deren Beitragsnummer an – damit klar ist, dass ihr nicht doppelt zahlt. - Du ziehst in eine WG:
→ Eine Person muss zahlen. Klärt das intern. Gib die Beitragsnummer an – sonst wirst du vielleicht „zusätzlich“ angemeldet. - Du ziehst aus einer Wohnung aus und keiner bleibt dort wohnen:
→ Wohnung abmelden beim Beitragsservice – sonst läuft der Beitrag weiter.
Wo meldet man sich um?
Das geht tatsächlich ganz bequem online (ja, wirklich!).
Hier:
👉 www.rundfunkbeitrag.de
Rubrik: „Meine Daten ändern“ oder direkt „Umzug melden“.
Dort gibst du:
- Deine alte Adresse
- Deine neue Adresse
- Deine Beitragsnummer (falls du schon eine hast)
- Ggf. die Beitragsnummer der Person, bei der du einziehst
Dauert 5 Minuten, ehrlich.
Was passiert, wenn man’s nicht macht?
Das kommt drauf an, wie das System deine Meldedaten verarbeitet. Mögliche Folgen:
- Du bekommst Post mit dem Satz „Bitte melden Sie sich beim Beitragsservice“
- Du wirst automatisch angemeldet – auch wenn du schon zahlst
- Du bekommst eine Nachforderung rückwirkend
- Im schlimmsten Fall: Doppelte Zahlung, und das fällt erst spät auf
Ich hatte das Vergnügen, zwei Beitragsnummern parallel zu haben – und durfte das später mit Belegen, Briefen und Nerven korrigieren.
Noch ein kleiner Geheimtipp
Wenn du in eine Wohnung ziehst, in der vorher schon jemand gewohnt hat, bekommst du vielleicht Post mit dem Satz:
„Diese Wohnung ist noch nicht beitragspflichtig registriert.“
Bitte ignorier das nicht. Selbst wenn du denkst: Ich hab mich doch eh um alles gekümmert.
Einfach einmal Rückmeldung geben, sonst meldet dich das System automatisch neu an.
Fazit: 5 Sekunden Aufwand – oder 5 Wochen Ärger
Ich weiß, es klingt kleinlich. Aber die Ummeldung beim Rundfunkbeitrag ist so ein typischer „Mach ich später“-Punkt, der dann irgendwann teuer wird.
Also bitte:
👉 Wenn du umziehst, klick dich einmal durch das Formular.
👉 Nimm deine Beitragsnummer mit ins neue Leben.
👉 Und sag den anderen in der WG oder im neuen Haushalt direkt Bescheid.
Liebe Grüße aus der neuen Wohnung – diesmal mit nur einer Beitragsnummer 😅
Verena